Textbeitrag

Im Einklang mit Menschenrechten

Die Überwachung muss endlich gestoppt werden – weltweit. 13 Grundsätze für mehr Privatsphäre und Meinungsfreiheit im Netz.

Die Häufigkeit, mit der Staaten Kommunikation überwachen, abhören, analysieren und speichern, steigt dramatisch – mit der Gefahr, dass anhand der gesammelten Daten Profile zu Personen erstellt werden, die sensible Informationen, etwa politische und religiöse Ansichten enthalten. Eine klare Verletzung der Privatsphäre.

Trotz dieses enormen Missbrauchspotenzials besteht oftmals kein ausreichender Schutz der Kommunikationsdaten. Umgekehrt fehlt es an Beschränkungen dafür, wie die Daten von Behörden gewonnen, geteilt und gespeichert werden dürfen.

Damit Staaten tatsächlich ihren internationalen menschenrechtlichen Verpflichtungen in Bezug auf Kommunikationsüberwachung nachkommen, müssen sie Grundsätze einhalten, die sowohl innerhalb als auch außerhalb ihres Staatsgebietes gelten – und außerdem rechtlich höher zu bewerten sind als der Zweck der Überwachung, sei es Strafverfolgung, nationale Sicherheit oder sonstige behördliche Ziele. Deshalb muss Kommunikationsüberwachung, die geschützte Informationen betrifft, im Einklang mit den folgenden Grundsätzen stehen.

Gesetzmäßigkeit: Jede Beschränkung des Rechts auf Privatsphäre muss gesetzlich vorgeschrieben sein. Ohne präzise Rechtsgrundlage darf der Staat keine entsprechende Maßnahmen einführen oder durchsetzen. Angesichts der Geschwindigkeit des technologischen Wandels sollten Gesetze, die das Recht auf Privatsphäre beschränken, regelmäßig parlamentarischer Kontrolle unterliegen.

 

Rechtmäßiges Ziel: Gesetze sollten nur Kommunikationsüberwachung durch spezifizierte Behörden erlauben, wenn sie ein legitimes Ziel verfolgen, das im Einklang mit der demokratischen Gesellschaftsordnung steht.

Notwendigkeit: Gesetze, die Kommunikationsüberwachung durch den Staat erlauben, müssen die Überwachung auf das zweifellos und nachweislich Notwendige beschränken, um ein legitimes Ziel zu erreichen. Kommunikationsüberwachung darf nur durchgeführt werden, wenn es das einzige Mittel zur Erreichung eines rechtmäßigen Ziels ist.

Angemessenheit: Jeder Fall der gesetzlich autorisierten Kommunikationsüberwachung muss geeignet sein, das spezifische legitime Ziel, welches festgelegt wurde, zu erfüllen.

Verhältnismäßigkeit: Kommunikationsüberwachung sollte als hochgradig invasive Handlung angesehen werden, die in die Privatsphäre und die freie Meinungsäußerung eingreift und somit die Grundlagen einer demokratischen Gesellschaft bedroht. Entscheidungen über solche Eingriffe müssen die gesuchten Vorteile gegen die Schäden der Eingriffe abwägen und deren Schwere berücksichtigen.

Zuständige gerichtliche Behörden: Bestimmungen in Bezug auf die Kommunikationsüberwachung dürfen nur von zuständigen gerichtlichen Behörden, die unparteiisch und unabhängig sind, festgelegt werden.

Rechtsstaatliches Verfahren: Staaten müssen die Menschenrechte jedes Einzelnen respektieren und garantieren. Dazu bedarf es rechtsstaatlicher Prozesse, die jegliche Beeinträchtigung der Menschenrechte ordnungsgemäß regeln, durchführen und der allgemeinen Öffentlichkeit zugänglich sind.

Benachrichtigung des Nutzers: Personen sollten über die angeordnete Kommunikationsüberwachung informiert werden, sodass sie Entscheidung anfechten können. Des Weiteren sollten sie Zugang zu dem Material bekommen, welches für den Antrag der Autorisierung vorgelegt wurde.

Transparenz: Staaten sollten bezüglich der Nutzung und des Umfangs der Kommunikationsüberwachung transparent sein. Sie sollten mindestens die gesammelten Informationen über die Anzahl der genehmigten und abgelehnten Anfragen, eine Aufschlüsselung der Anfragen nach Dienstanbieter und nach Ermittlungsart und -zweck veröffentlichen. Staaten sollten Personen genügend Informationen bereitstellen, dass sie über den Umfang, die Art und die Anwendung der Kommunikationsüberwachung informiert sind.

Öffentliche Aufsicht: Staaten sollten unabhängige Aufsichtsmechanismen schaffen, die auf alle potenziell relevanten Informationen über staatliche Maßnahmen zugreifen können –wenn notwendig auch auf geheime oder als Verschlusssachen gekennzeichnete Informationen.

Integrität der Kommunikation und der Systeme: Staaten sollten die Dienstleister oder Hardware- oder Softwarehändler nicht zwingen, Überwachungs- oder Beobachtungsfunktionen in ihre Systeme einzubauen oder bestimmte Informationen lediglich für Zwecke der staatlichen Überwachung zu sammeln oder zu speichern.

Schutzmaßnahmen für die internationale Zusammenarbeit:Wenn Staaten Hilfe von einem ausländischen Dienstleister anfordern, sollten Verträge sicherstellen, dass immer das Gesetz desjenigen Staates angewendet wird, das ein höheres Schutzniveau für den Bürger aufweist. Staaten dürfen grenzüberschreitenden Informationsaustausch nicht dazu nutzen, bestehende gesetzliche Beschränkungen der Kommunikationsüberwachung zu umgehen.

Schutzmaßnahmen gegen unrechtmäßigen Zugang: Die Staaten sollten Gesetze erlassen, die illegale Kommunikationsüberwachung durch öffentliche oder private Akteure kriminalisiert. Die Gesetze sollten ausreichende zivil- und strafrechtliche Sanktionen, Schutz für Whistleblower und Wege der Wiedergutmachung zugunsten Geschädigter enthalten. Alle unrechtmäßig gesammelten Informationen zählen in einem Verfahren nicht als Beweise. Das gesammelte Material muss nach der Auswertung zerstört oder an die überwachte Person zurückgegeben werden.

Unter https://de.necessaryandproportionate.org/text sind die kompletten Grundsätze zu finden. Zusammenfassung von taz-Redakteur Ralf Pauli