Schwerpunkt aktuell, Textbeitrag

Professoren zweiter Klasse

Mit befristeten Verträgen für Lehrende stopfen die Universitäten ihre Finanzlücken – auch auf Kosten der Studierenden. Ein unfaires System.

BERLIN taz | Wenn die Universität der Künste Berlin am Freitag ihre Ateliers und Hörsäle für Besucher öffnet, werden sechs Professoren vom Fachbereich Bildende Kunst brisante Einblicke in den Alltag der Lehre und der Betreuung von Studenten gewähren: An der größten deutschen Kunsthochschule leisten sogenannte Gastprofessoren die Arbeit fehlender „ordentlicher“ Professoren.

Diese Vertreter werden jedoch schlechter bezahlt und nur jeweils für das laufende Semester angestellt. Sie bekommen keinen Vertrag, kein Büro, keine Sicherheit. Und seit vergangenem Semester werden sie nur während der Vorlesungszeit bezahlt.

Neben den 6 gesprächsbereiten Hochschullehrern sind weitere 3 der insgesamt 17 Professuren an der Fakultät von den Sparplänen betroffen – und damit unmittelbar die Studierenden. Diese unterbezahlten Professoren sollen wie ihre besser bezahlten Kollegen Gutachten schreiben, Prüfungen abnehmen, Themenabende und Ausstellungen organisieren, auch in den Semesterferien.

„Gerade in der vorlesungsfreien Zeit kommen die Studenten ins Atelier“, sagt ein Gastprofessor, der seinen Namen nicht in der Zeitung lesen will. „Die Ausbildung der Studenten ist wissentlich nicht gesichert.“
Ein Drittel der Professoren

Unterbezahlte Professuren haben System an staatlichen Hochschulen. Rund jeder zehnte Lehrstuhl dort ist nicht besetzt, weil sich Berufungsverfahren Jahre hinziehen können. Die vakanten Stellen sind jedoch im Budget der Hochschulen eingeplant. So beschäftigen die Universitäten mehr Personal, als sie tatsächlich bezahlen können. Dafür muss die Verwaltung beim Etat für Vertretungen sparen.

An der Berliner Universität der Künste sind fast ein Drittel der 166 Professoren schlechter vergütete Gastprofessoren. Statt einer üblichen W3-Besoldung erhalten sie für 18 Semesterwochenstunden Lehrverpflichtung im Monat 3.549 Euro brutto. Das sind 2.200 Euro weniger als das Grundgehalt der Kollegen. Die Lehrstühle am Kunstinstitut sind teilweise seit mehreren Jahren unbesetzt. Und mit jedem Semester, in dem kein ordentlicher Professor berufen wird, spart die Hochschule Geld.

Wie die Sparvorgaben der Verwaltung das Lehrangebot beeinflussen, zeigt eine Regelung an der Freien Universität Berlin. Danach dürfen freie Stellen ein Semester lang nicht neu besetzt werden. Ausnahmen müssen schriftlich vom Dekanat begründet werden. Schriftlich begründet werden muss auch, warum Vertretungen für das gesamte Semester bezahlt werden sollen. Mit 4.000 Euro brutto bleibt auch die FU bei Vertretungshonoraren weit unterhalb der regulären Besoldung.

Dass Vertretungsprofessoren prekäre Verhältnisse in Kauf nehmen, weiß Maria Schuster aus eigener Erfahrung. Seit sieben Jahren nimmt die Philosophieprofessorin Vertretungen an. Ohne Vertrag, ohne Aussichten auf eine feste Stelle. Dafür pendelt sie von Dresden nach Gießen, Marburg und auch nach Wien. Zuletzt übernahm sie an der FU Berlin am Fachbereich Philosophie für ein Semester eine halbe Vertretung.
Die Hochschule kassiert

Netto bekam Schuster dafür 1.310,12 Euro ausbezahlt. Fahrt- und Übernachtungskosten musste sie selber zahlen. „Seit Ende das Studiums hatte ich nie mehr als anderthalb Jahre Sicherheit“, erinnert sich Schuster, die in Wahrheit anders heißt. Seit vergangenem Jahr ist sie arbeitslos.

Selbst den Professor, den Schuster während eines Forschungsprojektes vertrat, „schmerzt“ diese Bezahlung heute, wie er der taz sagt. Zumal die Hochschule von der Deutschen Forschungsgemeinschaft deutlich mehr Geld für die Freistellung des Professors bekommt, als sie in Form der Gastprofessur weitergibt. Den Differenzbetrag kassiert die Hochschule ein. Für Schusters Nachfolger hat der Professor eine höhere Vergütung bei der Uni-Verwaltung ausgehandelt.

Wie viel die Hochschulen für Vertretungsprofessuren zahlen, setzen sie selbst fest. Viele Universitäten lehnen sich bei einer W3-Professur an die tiefer liegende Besoldungsstufe W2 an. Je nach Bundesland sind das zwischen 400 und 1.000 Euro weniger Grundgehalt. Weiteres Geld sparen die Unis, indem sie den Vertretern die üblichen Zuschläge nach Erfahrungsstufen vorenthalten.

Vor allem versuchen die Hochschulen, mögliche Folgeansprüche auszuschließen. „Die Beauftragung begründet kein Beschäftigungsverhältnis im Sinne des Arbeitsrechts, sondern ein öffentlich-rechtliches Dienstverhältnis besonderer Art“, steht beispielsweise in einer Beauftragung der Uni Marburg, die der taz vorliegt.
Dauernde Unsicherheit

Aus Angst vor Klagen nach dem Arbeitsrecht beschränken Hochschulen die Vertretungen auf vier oder sechs Semester, gestückelt in Semesteraufträge. Folge: Studierende wissen oft nicht, ob ihr Seminarleiter auch die Hausarbeiten bis zur Abgabe betreut oder die Nachholklausuren im neuen Semester stellt.

Mehrere Vertretungsprofessoren haben der taz beschrieben, dass sie über eine Verlängerung erst zu Beginn des neuen Semesters erfahren haben.

Auf Anfrage bezeichnet die Hochschulleitung der Berliner Universität der Künste die Lehre als „gesichert“. In einem Brief an besorgte Studierendenvertreter räumt Präsident Martin Rennert allerdings ein, mit einer „Durchbezahlung“ der Gastprofessoren für das ganze Semester wäre die „flächendeckende Aufrechterhaltung der Lehre nicht mehr möglich“.

Für das laufende Semester hat der Präsident nun doch Mittel bereitgestellt, um die Gastprofessoren an der Fakultät Bildende Kunst bis Semesterende zu bezahlen. Vielleicht, um am Freitag eine harmonische Kunsthochschule präsentieren zu können. Womöglich rücken ab nächstem Semester wieder neue Gastprofessoren nach, die die schlechteren Konditionen akzeptieren.