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Verschenken, vermehren, verleihen

Für Start-ups, Kreative und Vereine ist Crowdfunding eine günstige Art,an Kapital zu kommen. Für die Geldgeber kann es Spende, Kauf, Anlage oder Kredit sein.Über Modelle, Plattformen, Vorteile und Risiken der Schwarmfinanzierung.

Ein 5-Sterne-Resort an der  Ostsee, ein Kochbuch, in  dem Flüchtlinge ihre Geschichte  erzählen, oder ein  Koffer, der sich per Smartphone orten lässt – alles Produkte, die  durch Crowdfunding finanziert wurden. Wer eine Geschäftsidee hat und kein Geld, ist längst nicht  mehr auf große Investoren oder  Banken angewiesen. Über Internetplattformen  wird die Idee  vorgestellt, das gewünschte Kapital und eine Laufzeit angegeben, und dann müssen sich nur  noch genügend Leute finden, die das Geld überweisen. Der Kapitalerwerb durch den  Schwarm ist die Grundidee des Crowdfunding. Gerade für Startups,  Kreative oder Weltverbesserer ist sie attraktiv, weil klassische  Bankkredite für Unternehmensgründer  wesentlich schwieriger zu bekommen sind. Auf der Crowdfunding-Plattform entscheidet nicht eine einzelne Institution, sondern die Masse darüber, ob das Luxushotel gebaut, die Flüchtlingserfahrungen gedruckt und der auffindbare Koffer Realität wird.

Von erfolgreichen Ideen profitieren auch die Crowdfunding-Plattformen. Wird die Projektsumme erreicht, behalten sie eine Provision ein, je nach Anbieter zwischen 4 und 10 Prozent. Marktführer Startnext setzt sogar auf eine freiwillige Abgabe und bekommt von seinen Kunden 4 bis 5 Prozent des eingesammelten Kapitals. Im Gegenzug sorgen die Plattformen für Interessenten und beraten bei Bedarf über Communitybuilding, Marktstrategien, realistische Projektsummen und -laufzeiten. Ein weiterer Vorteil ist, dass Interessenten und Unterstützer Verbesserungsvorschläge für die Produkte machen und sich dadurch bereits in der Finanzierungsphase ein Kreis potenzieller Kunden bildet. Eine hohe Aufmerksamkeit durch die Crowd kann außerdem die Aufmerksamkeit größerer Unternehmen und Investoren auf das Projekt lenken: Die Schwarmintelligenz zeigt ihnen, welche Produktideen sich auf dem Markt behaupten könnten wie beispielsweise das Linux-Smartphone Ubuntu Edge. Obwohl die Finanzierung durch Crowdfunding trotz großem Interesse scheiterte, ist das Projekt nicht aufgegeben worden. Interessenten aus der Elektronikbranche investieren jetzt in Ubuntu.

Mittlerweile werben auch Kreditinstitute, Mönchsorden und klamme Kommunen um die  Gunst der Crowd. Im vergangenen Jahr hat sie weltweit mehr als 5 Milliarden US-Dollar eingebracht. Auch in Deutschland werden per Crowdfunding Buchideen, Musik-CDs, Immobilien und journalistische Projekte wie zuletzt die „Krautreporter“ finanziert. Für fast jede Nische gibt es eigene Plattformen: Wer für ein humanitäres Projekt spenden will, tut dies auf der Plattform Betterplace. Nachhaltige Wertanlagen bieten Bettervest oder Econeers an. Und wer sich an einer Kinoproduktion beteiligen will, sucht bei Filmkraut oder Cinedime nach den Kassenschlagern von morgen. Auch Großprojekte schaffen es immer wieder, über ihre Fangemeinde genügend Geld zu sammeln. So erhielt der Kinofilm „Stromberg“ 1 Million Euro über das Crowdfunding, um die TV-Serie auch in die Kinos zu bringen. Wer höhere Summen spendete, wurde sogar an den Kinoeinnahmen beteiligt oder im Abspann namentlich erwähnt.

Auch die taz hat für den geplanten Neubau in drei Monaten mehr als 6 Millionen Euro geliehen bekommen – und zahlt den Unterstützern das Geld mit Zinsen zurück. Von kleinen Dankeschöns bis hin zur Gewinnbeteilung: Es gibt viele Anreize für die Crowd, ihr Geld zu geben. Große Betrügereien sind bislang ausgeblieben. Trotzdem will die Bundesregierung diesen  alternativen Kapitalmarkt besser  regulieren, da Unternehmen mit hohen Gewinnen oder Zinsen locken, die Privatanleger aber nicht über ihre Risiken informieren. Dabei hat jedes Crowdfunding auch seine eigenen Gesetze. Ob man sein Geld verschenkt, gegen eine bestimmte Leistung tauscht, mit Aussicht auf Gewinn anlegt oder als Kredit verleiht, regelt der spezifische Vertrag. Und eben auch,welche Rechte und Risiken beide Parteien haben.

REWARD BASED CROWDFUNDING: Garantierte Belohnung

Beim sogenannten klassischen Crowdfunding erhalten die Geldgeber für ihren Einsatz eine klar definierte Gegenleistung, auch „perks“ (Vorteile) genannt. Diese Belohnungen („rewards“) variieren je nach Höhe des bezahlten Geldbetrags.

Bei dem ortbaren Koffer von Bluesmart beispielsweise reichen diese Belohnungen von der Namensnennung auf der Unternehmenswebsite über ein Exemplar des Koffers bis hin zu Fabrikbesichtigungen in China und Taiwan. Generell gilt: Auch bei geringen Summen steht dem Geldgeber eine Belohnung zu. Rechtlich betrachtet schließen die Geldgeber mit dem Projektinitiator einen Kaufvertrag über die vereinbarte Belohnung ab. Sollte Bluesmart aus irgendeinem Grund den versprochenen Koffer nicht herstellen oder rechtzeitig ausliefern, könnten die Unterstützer nach einer verstrichenen Frist vom Vertrag zurücktreten und ihr Geld zurückverlangen.

Dieses Recht greift auch dann, wenn kein käufliches Produkt hergestellt wird. Wird beispielsweise ein Museum nicht mit den gegebenen Geldern restauriert oder der bereits finanzierte Science-Fiction-Film nicht gedreht, kann der Unterstützer sein Geld auch Jahre später zurückverlangen. „Auf die Umsetzung des Projekts hat der Unterstützer zwar keinen rechtlichen Anspruch. Sie gilt aber als Geschäftsgrundlage des Vertrages“, erklärt Rechtsanwalt Michael Augustin, der sich auf Crowdfunding in Deutschland spezialisiert hat. „Fällt diese Geschäftsgrundlage weg, weil der Initiator sein Projekt nicht umsetzen kann oder will, kann der Unterstützer entweder Anpassung des Vertrags verlangen oder vom Vertrag zurücktreten.“

Einen solchen Streitfall gab es aber laut Augustin bisher nicht. Das dürfte einerseits an den geringen Streitwerten, andererseits an der Haltung der Unterstützer liegen. Wer für eine tolle Idee Geld gibt, pocht nicht auf den Erhalt einer Gegenleistung, wenn die Idee nicht umgesetzt werden kann.

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CROWDINVESTING: Gewinnen mit Risiko

Bei diesem Modell erwerben die Geldgeber eine Gewinnbeteiligung an einem Unternehmen oder einem Geschäft. Im Gegensatz zum Spender- und zum Belohnungsmodell wird das Geld hier nicht ausgegeben, um eine Idee zu unterstützen. Es geht darum, das investierte Geld mit Plus zurückzuerhalten.

Der übliche Vertrag beim Crowdinvesting ist das partiarische Nachrangdarlehen. Das verpflichtet den Geldnehmer zur Rückzahlung des Darlehens und einer Gewinnbeteiligung. Im Falle der Insolvenz verliert der Investor aber Geld, wenn vorrangige Schulden bedient werden müssen. Das mussten dieses Jahr Zehntausende private Anleger erfahren, die für insgesamt 1,3 Milliarden Euro Genussrechte am Windparkbetreiber Prokon erworben hatten. Genussrechte sind Vermögensanteile, die ähnlich wie Nachrangdarlehen dem Inhaber eine Gewinnausschüttung bescheren. Besonders lukrativ ist für Anleger der Exit-Erlös, eine Ausschüttung, die an die Anleger ausbezahlt wird, wenn das Unternehmen verkauft wird.

Die Bundesregierung glaubt, dass Kleinanleger besser über die Risiken solcher Geldanlagen aufgeklärt werden müssen. So sollen künftig alle Vermögensanlagen Prospekte erstellen. Das sieht ein Gesetzentwurf zum Kleinanlegerschutz vor, den die Bundesregierung im November vorgestellt hat. Crowdfundingprojekte sollen demnach nur dann von der Prospektpflicht ausgenommen sein, wenn sie nicht mehr als eine Million Euro einnehmen. Anleger, die mehr als tausend Euro geben wollen, müssen ihre Vermögensverhältnisse offenlegen. In jedem Fall müssten Start-ups künftig Informationsblätter bei der Bankenaufsicht Bafin hinterlegen. Auch für die Unterstützer wird es umständlicher: Bei Anlagen ab 250 Euro müssen sie das Informationsblatt unterschreiben und an das Start-up oder die Plattform zurückschicken.

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CROWDLENDING: Fette Zinsen

Mit dieser Variante leihen sich Privatpersonen oder Unternehmen von anderen Privatpersonen Geld, ohne damit eine bestimmte Projektidee verfolgen zu müssen. Maximal 25.000 Euro sind als Kredit drin. Für Selbstständige, die die hohen Auflagen für Bankenkredite nicht erfüllen, ist das eine gute Möglichkeit, an Kapital zu gelangen. Allerdings müssen sie bei der Rückzahlung des Kredits auch hohe Zinsen zahlen, je nachdem, in welche Risikoklasse Kreditplattformen wie Lendico und Auxmoney die Kreditanträge einstufen. Zwischen 3 und 15 Prozent werden für die Kreditnehmer fällig.

Trotz der Vermittlerprovision, die die Kreditplattformen kassieren, profitieren die Geldgeber von den hohen Zinsen. Dafür tragen sie das Risiko, im Falle einer Insolvenz ihr Geld nicht zurückzubekommen. Allerdings bezeichnet die Stiftung Warentest die Kreditplattformen als Alternative zur Bank, da nur etwa 3 Prozent dieser privaten Kredite platzen würden und damit kaum häufiger als Bankenkredite. Crowdlending wächst derzeit rasant: Allein Auxmoney vermittelte im ersten Halbjahr 2014 Kredite über 24 Millionen Euro.

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CROWDDONATION: Konkret spenden

Das auch als soziales Crowdfunding bezeichnete Modell funktioniert als klassische Spende ohne Gegenleistung. Spendende erhalten eine Quittung, die sie steuerlich absetzen können. Der Empfänger ist in der Regel ein gemeinnütziger Verein oder eine Initiative.

Im Unterschied zu herkömmlichen Spenden, mit denen Hilfsorganisationen Gehälter, Verwaltungskosten oder andere Projekte finanzieren, muss diese Zuwendung für das beworbene Projekt verwendet werden. Crowddonation ist also eine zweckgebundene Spende.

Seit der Gründung von Online-Spendenplattformen 2007 wurden mehr als zehn Millionen Euro an Projekte in mehr als 140 Ländern gesammelt. Die größte in Deutschland ist Betterplace. Sogenannte Fürsprecher bewerten die Glaubwürdigkeit eines Projektes und der dahinter stehenden Organisation. Auch auf klassischen Crowdfunding-Plattformen wie Startnext können soziale Projekte angemeldet werden. Dafür muss die Gemeinnützigkeit nachgewiesen werden.

Die Texte erschienen als Sachkunde-Doppelseite: Seite 1: Verschenken, bezahlen, vermehren, verleihen und Seite 2: Die Modelle.